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Handbuch der Lieferantenanforderungen

Timken-Unternehmensstandard 29.1
Revision 14 (Februar 2023)

Von Timken-Lieferanten wird erwartet, dass es keine Qualitätsvorfälle und Unterbrechungen gibt, dass sie Produkte ohne Mängel liefern, dass sie eine einwandfreie Lieferleistung bieten und dass sie bei Problemen zeitnah reagieren.

Vorwort/ Einführung

Lieferanten sind für die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen verantwortlich.

Das Ziel des Timken-Handbuchs der Lieferantenanforderungen ist es, die Bedingungen für Geschäfte mit Timken und seinen weltweiten Tochtergesellschaften in Bezug auf Qualität klar zu kommunizieren und Systeme zu entwickeln, die eine kontinuierliche Verbesserung fördern, Defekte verhindern und Abweichungen und Verschwendung in der gesamten Lieferkette verringern. Die in diesem Handbuch enthaltenen Informationen haben Vorrang, es sei denn, Sie werden von autorisiertem Timken-Personal offiziell anderweitig benachrichtigt.

Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass es keine Qualitätsvorfälle und Unterbrechungen gibt, dass sie Produkte ohne Mängel liefern, dass sie eine einwandfreie Lieferleistung bieten und dass sie bei Problemen zeitnah reagieren.

Materialien vom Typ I: das sind Materialien, die Teil der von Timken verkauften Produkte werden. Dazu gehören auch Dienstleistungen, die zur Herstellung (ganz oder teilweise) der von Timken verkauften Produkte verwendet werden.

Der Anwendungsbereich dieses Handbuchs umfasst die Produktqualität aller Lieferanten von Typ-I-Produktionsmaterialien, Produktions- oder Serviceteilen sowie die Hersteller von Maschinen und zugehörigen Komponenten.

Das Original dieses Handbuchs ist ein kontrolliertes Dokument. Kopien des Timken-Handbuchs der Lieferantenanforderungen, die an Lieferanten verteilt, ausgedruckt oder heruntergeladen werden, gelten als unkontrolliert und werden nicht automatisch aktualisiert.

Lieferanten von Timken sind dafür verantwortlich, dieses Dokument über die Lieferanten-Website von Timken unter http://tsn.timken.com zu erhalten und zu befolgen. Lieferanten sind verpflichtet, die Website regelmäßig auf Überarbeitungen und Aktualisierungen dieses Dokuments zu überprüfen.

Die Lieferanten sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihnen gelieferten Produkte und Dienstleistungen der neuesten Version dieses Dokuments entsprechen, wenn sie in Bestellungen, Liefervereinbarungen oder per Post, elektronisch übermittelt oder online unter http://tsn.timken.com angezeigt werden.

Das Versäumnis, in einer Angebotsanfrage, Bestellung oder Liefervereinbarung auf das Timken-Handbuch der Lieferantenanforderungen zu verweisen, entbindet Lieferanten nicht von der Einhaltung.


Standardanforderungen – Qualität

Um ein Lieferant von Timken zu sein, müssen alle Lieferanten unsere Qualitätsanforderungen erfüllen.
Zu unseren Standardanforderungen gehören:

  1. Qualitätsmanagementsystem: Lieferanten müssen über ein dokumentiertes und implementiertes Qualitätsmanagementsystem verfügen und Vor-Ort-Bewertungen zustimmen. Von Lieferanten kann eine Registrierung nach ISO 9001:20xx, IATF 16949:20xx oder AS 9100D:20xx verlangt werden. Gegebenenfalls kann eine ISO 14001:20xx-Registrierung/Konformität oder AS13100-Konformität erforderlich sein.
  2. Planung für Qualität/ Erweiterte Produktqualitätsplanung (APQP): Wie gefordert muss der Lieferant über Ressourcen verfügen und in der Lage sein, an der Qualitätsplanung/ APQP oder dem branchenspezifisches Präventionssystem teilzunehmen; dazu gehören Maßnahmen wie Machbarkeitsprüfungen, DFMEA, PFMEA, Designprüfungen, Prototypenproduktion, Produktionsteilgenehmigungsprozess, Prozesskontrollpläne und FOD-Präventionsaktivitäten.
  3. Korrekturmaßnahmen: Im Falle eines Qualitätsproblems im Zusammenhang mit den Produkten eines Lieferanten muss der Lieferant einen schriftlichen Korrekturmaßnahmenbericht vorlegen, der elektronisch über das Timken Quality Information System (QIM) einzureichen ist.
  4. Gefahrgut: Alle Informationen in Bezug auf gefährliche Materialien und die Erfüllung aller behördlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen müssen von den Lieferanten bereitgestellt werden. Lieferanten müssen Sicherheitsdatenblätter (SDB) für alle identifizierten Artikel einreichen.
  5. Änderungsverwaltung: Die Lieferanten müssen sich verpflichten, Timken über alle beabsichtigten Prozessänderungen zu informieren und vor deren Umsetzung die Zustimmung von Timken einzuholen. Die Lieferanten müssen dies auch zu einer Bedingung für ihre eigene gesamte Lieferkette machen. In manchen Fällen sind im Rahmen des Genehmigungsprozesses Muster und Dokumentation erforderlich.
  6. Material- und Prozessspezifikationen: Lieferanten müssen Timken-Produkte gemäß den spezifischen Material- und Prozessspezifikationen herstellen. In bestimmten Fällen benötigen wir die Genehmigung der Unterlieferanten des Lieferanten.
  7. Genehmigung der Materialquelle: Wenn Timken Material spezifiziert, muss Timken alle Materialquellen genehmigen. Von Lieferanten kann verlangt werden, dass sie die Datenbank für Materialzertifizierung (MCD, Material Certification Database) verwenden, bevor sie Material an eine Timken-Anlage versenden.
  8. Nicht konforme Produkte: Lieferanten dürfen nur Produkte versenden, die den Spezifikationen entsprechen, oder müssen vor dem Versand eine schriftliche Abweichungsgenehmigung für nicht konforme Produkte einholen. Die Zustimmung von Timken zum Versand fehlerhafter Produkte entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verantwortung gegenüber Timken.
  9. Aufzeichnungen: Die Lieferanten müssen bestimmte Aufzeichnungen für bestimmte Zeiträume aufbewahren. Timken wird die Aufbewahrung von Unterlagen, festlegen, einschließlich der Entsorgung der Unterlagen, falls erforderlich.
  10. Anforderungen für Versand und Verpackung: Die Lieferanten müssen die Spezifikationen von Timken für Versand und Verpackung einhalten. Hierzu zählen auch Vorgaben oder Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung.
  11. Lieferanteneskalation: Der Lieferant wird auf ein erhöhtes Aktivitätsniveau gesetzt, weil er in den Bereichen Qualität, Lieferung oder Kosten weiterhin nicht in der Lage ist, seine Leistung zu erbringen.
  12. Kostendeckung und Rückbelastungsprozess für Lieferanten: Ein formeller Prozess, bei dem Timken die Kosten zurückfordert, die mit der inakzeptablen Leistung eines Lieferanten verbunden sind.
  13. Lieferketten-Management: Die Lieferanten müssen gewillt sein, ihre gesamte eigene Lieferkette offen zu legen und zu verwalten. Es liegt in der Verantwortung eines Lieferanten, sicherzustellen, dass seine Unterlieferanten die Timken-Anforderungen erfüllen.
  14. Rückverfolgbarkeit: Die Rückverfolgbarkeit von Produkten ist eine Voraussetzung. Lieferanten müssen die von Timken geforderte eindeutige Identifizierung von Produktchargen/-losen vorlegen.
  15. Verifizierung der gekauften Produkte: Lieferanten müssen eine Vor-Ort-Produktüberprüfung durch Timken, seinen Kunden oder den Vertreter des Kunden zulassen.

Diese Standardanforderungen werden auf der folgenden Seite näher erläutert.

1.0 Anwendungsbereich

Willkommen beim Handbuch der Lieferantenanforderungen des Unternehmens Timken für Typ-I-Lieferanten. Lieferanten vom Typ 1 sind diejenigen, die Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, die ganz oder teilweise die von Timken verkauften Produkte und Dienstleistungen darstellen. Die hier beschriebenen Anforderungen gelten für alle externen Typ-I-Lieferanten des Geschäftsbereichs Wälzlager und Antriebstechnik von Timken. Lieferanten von indirektem Material müssen die entsprechenden Abschnitte des Handbuchs der Lieferantenanforderungen einhalten, die in den Bestellanforderungen und/oder anderen vertraglichen Verpflichtungen festgelegt sind.

Als Teil des Timken-Lieferantennetzwerks erwarten wir, dass sich der gute Ruf von Timken in Bezug auf Qualität und das Timken-Markenversprechen in den Produkten widerspiegeln, die wir kaufen. Dieses Handbuch definiert die spezifischen Prozesse und Informationen, die zur Erfüllung des Zwecks unserer Qualitätsstrategie erforderlich sind.

2.0 Normative Verweisungen – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, falls anwendbar

3.0 Begriffe und Definitionen

3D-Prozess: Ein prägnanter dreistufiger Problemlösungsansatz unter Verwendung von 3 der 8 Disziplinen

8D-Prozess: Eine achtstufige Problemlösungsmethode, insbesondere zur Lösung eines fehlerhaften (diskrepanten) Produkts, unter Verwendung des Timken Quality Issue Management (QIM).

AECA (Arms Export Control Act): Der Arms Export Control Act (Gesetz zur Kontrolle von Waffenexporten) von 1976 gibt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten die Befugnis, den Import und Export von Verteidigungsgütern und Verteidigungsdienstleistungen zu kontrollieren

AIAG (Automotive Industry Action Group): Aktionsgruppe der Automobilindustrie

AIAG-APQP: Aktionsgruppe der Automobilindustrie – Erweiterte Produktqualitätsplanung, Referenzhandbuch.

AIAG-PPAP: Aktionsgruppe der Automobilindustrie – Genehmigungsprozess für Produktionsteile.

ALW (Aircraft Landing Wheel): Flugzeugfahrwerk

APQP (Advanced Product Quality Planning): Erweiterte Produktqualitätsplanung

Kontrollierte Teile: Produkte mit Merkmalen, die in Zeichnungen normalerweise durch ein umgekehrtes Delta () vor der Teile- bzw. Rohmaterial-Codenummer gekennzeichnet sind. Kontrollierte Teile können den sicheren Betrieb von Kraftfahrzeugen und/oder die Einhaltung behördlicher Vorschriften beeinträchtigen.

Kontrollierter Versand (CS1): Der kontrollierte Versand ist eine formelle Aufforderung von Timken an einen Lieferanten, ein zusätzliches Inspektionsverfahren zur Aussortierung fehlerhafter Materialien einzurichten und gleichzeitig eine Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen durchzuführen.

Kontrollierter Versand (CSII): Beinhaltet die gleichen Verfahren wie der kontrollierte Versand der Stufe 1 mit einem zusätzlichen Inspektionsverfahren, das von einem Dritten durchgeführt wird.

Gefälschte Teile: Bezeichnet ein Teil, eine Komponente, ein Modul oder eine Baugruppe, deren Ursprung, Material, Herstellungsquelle, Leistung oder Eigenschaften falsch dargestellt werden. Dieser Begriff umfasst unter anderem (A) Teile, die (neu) gekennzeichnet wurden, um sie zu tarnen oder die Identität des Herstellers falsch wiederzugeben, (B) defekte Teile und/oder überschüssiges Material, das vom ursprünglichen Hersteller verschrottet wurde, und (C) zuvor verwendete Teile, die ausgebaut oder wiedergewonnen und als neu angeboten wurden. Gefälschte Teile werden als nicht konformes Material behandelt. Der Verkäufer und seine Unterlieferanten müssen die Anforderungen der aktuellen Revision von SAE AS5553 und/oder AS6174 einhalten. Der Verkäufer hat zu gewährleisten, dass nur neue und authentische Materialien verwendet werden, es sei denn, Timken erteilt eine schriftliche Genehmigung.

DFARS (Defense Federal Acquisition Regulation Supplement): Ergänzung zur Defense Federal Acquisition Regulation

DFMEA (Design Failure Mode and Effects Analysis): Design-Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse

DISKREPANT: Abweichung von Zeichnungsspezifikationen, Bestellspezifikationen, Produkt- und Prozessspezifikationen und -standards von Timken oder Produkt- und Prozessspezifikationen und -standards der Industrie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereiche Menge, Aussehen, Material, Metallurgie, Verpackung/Handhabung/Versand und Abmessungen.

DMR (Discrepant Material Report): DMRs oder Berichte über abweichende Materialien werden verwendet, um den Subunternehmer über Abweichungen und/oder Ablehnungen zu informieren, die in einer Timken-Anlage bezüglich des erhaltenen Typ-I-Materials dokumentiert wurden, und um Korrekturmaßnahmen vom Subunternehmer anzufordern.

DVP&R (Design Validation Plan and Report): Design-Validierungsplan und -bericht

ECI (Export Controlled Information): Exportkontrollierte Informationen

FAI (First Article Inspection): Erstmusterprüfung

FAR (Federal Acquisition Regulation): Bundesbeschaffungsverordnung

FMEA (Failure Modes and Effects Analysis): Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse

Fremdkörper (FO, Foreign Object): Fremde Stoffe oder Artikel (z. B. Werkzeuge, Verbrauchsmaterialien, Hardware, Produktschutzvorrichtungen, persönliche Gegenstände, Produktprozessabfälle, Betriebsabfälle und Umweltabfälle), die potenziell in das Produkt oder System eindringen oder in es migrieren und möglicherweise Schäden durch Fremdkörper verursachen könnten, wenn sie nicht entfernt und kontrolliert werden. (Referenz 9146 3.3)

Fremdkörperablagerungen (FOD, Foreign Object Debris): alle Fremdkörper, die in das Produkt oder System eingedrungen und/oder in es migriert sind und möglicherweise Schäden durch Fremdkörper verursachen können, wenn sie nicht entfernt und kontrolliert werden. (Referenz SAE AS9146 3.5)

Fremdkörperschaden (FOD, Foreign Object Damage): Jeder Schaden, der Fremdkörperablagerungen (FOD) zugeschrieben wird und der in physischen oder wirtschaftlichen Begriffen ausgedrückt werden kann, der möglicherweise die erforderlichen Sicherheits- und/oder Leistungsmerkmale des Produkts oder Systems beeinträchtigen könnte. (Referenz SAE AS9146 3.4)

GASL (Global Approved Supplier List): Weltweit anerkannte Lieferantenliste

IATF (International Automotive Task Force): Die International Automotive Task Force ist eine Ad-hoc-Gruppe von Automobilherstellern und verwandten Branchenverbänden, die gegründet wurde, um die kollektive Qualitätskontrolle in der Automobilindustrie Lieferketten-übergreifend zu verbessern.

IMDS (International Material Data System): Internationales Materialdatensystem

ISIR (Initial Sample Inspection Report): Erstmusterprüfbericht

ITAR (International Traffic in Arms Regulations): Die International Traffic in Arms Regulations (d. h. die internationalen Waffenhandelsbestimmungen) sind ein Regulierungssystem der Vereinigten Staaten zur Beschränkung und Kontrolle des Exports von Verteidigungs- und Militärtechnologien zum Schutz der nationalen Sicherheit der USA und weiterer außenpolitischer Ziele der USA

MSA (Measurement System Analysis): Messsystemanalyse

MSDS (Material Safety Data Sheets): Materialsicherheitsdatenblätter (MSDB)

Nicht-konformes oder abweichendes Produkt: Das Produkt entspricht nicht den Zeichnungsspezifikationen, den Bestellanforderungen, den Produkt- und Prozessspezifikationen (oder Standards) von Timken, und den Produkt- und Prozessspezifikationen und Standards der Industrie. Dies umfasst unter anderem die Bereiche Menge, Aussehen, Material, Metallurgie, Verpackung, Handhabung, Versand, Lieferung, Sauberkeit und Abmessungen.

OTD (On-time delivery): Pünktliche Lieferung

OUO (Official Use Only): Nur für den offiziellen Gebrauch

PCP (Process Control Plan): Prozesskontrollplan

PFMEA (Process Failure Mode and Effects): Prozessfehlermöglichkeits- und Einflussanalyse.

PPAP (Production Part Approval Process): Genehmigungsprozess für Produktionsteile

Produkt: ist ein materieller oder immaterieller Output, der das Ergebnis eines Prozesses ist, der keine Aktivitäten umfasst, die an der Schnittstelle zwischen dem Lieferanten (Anbieter) und dem Kunden durchgeführt werden.

Produktsicherheit: Fähigkeit des Produkts, seinen vorgesehenen oder beabsichtigten Zweck zu erfüllen, ohne dass ein unzumutbares Risiko von Verletzungen oder Gefahren für Personen entsteht oder es zu Sachschäden kommt

Einreichungs- und Genehmigungsprozess für gekaufte Produkte: Prozess, der verwendet wird, um festzustellen, ob alle Design- und Spezifikationsanforderungen des gekauften Produkts von Timken-Lieferanten richtig verstanden werden, und um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess des Lieferanten in der Lage ist, die technischen und Qualitätsanforderungen von Timken und dem Timken-Kunden zu erfüllen.

Qualitätssicherung: Qualitätssicherungsbeauftragter

QIM: Qualitätsproblemmanagement

Read Across: Prozess der Überprüfung anderer ähnlicher Prozesse, Dienstleistungen oder Produkte, der für einen Fehler implementierten Korrekturmaßnahmen und Kontrollen, um die Ursache einer möglichen Nichtkonformität in anderen Bereichen zu beseitigen.

‚S‘-Spezifikationen: Die Timken-Bezeichnung, die die Versand- und Verpackungsanforderungen definiert.

Safe Launch: Zusätzliche Inspektionsaktivitäten zum Schutz der Timken-Anlagen, während der Fertigungsprozess des Lieferanten auf volle Produktionsmengen heranwächst.

SPC (Statistical Process Control): Statistische Prozesskontrolle

SQD (Supplier Quality Development): Timken-Team für Lieferanten-Qualitätsentwicklung oder dessen Vertreter.

SQA (Supplier Quality Assurance): Lieferanten-Qualitätssicherung

Spezielle Eigenschaften: Produkt- oder Prozessanforderungen, bei denen normalerweise zu erwartende Abweichungen die Passform, die Funktion oder die Fähigkeit zur Verarbeitung oder Herstellung des Produkts beeinträchtigen können.

SR (Status Report): Statusbericht

Einreichungsebene: Einreichung der Teilegenehmigung gemäß AIAG-PPAP-Richtlinien.

TSN (Timken Supplier Network): Timken-Lieferantennetzwerk

Typ-I-Materialien: Materialien, die Teil der von Timken verkauften Produkte werden. Dazu gehören Dienstleistungen, die zur Herstellung (ganz oder teilweise) der von Timken verkauften Produkte verwendet werden.

Typ-I-Lieferanten: Lieferanten, die Produkte oder Dienstleistungen liefern, die ganz oder teilweise die von Timken verkauften Produkte oder Dienstleistungen darstellen.

4.0 Kontext der Organisation

  1. 4.1 Die Organisation und ihren Kontext verstehen
    1. Es wird erwartet, dass unsere Lieferanten einen kontinuierlichen Verbesserungsansatz verfolgen, um Timken bei der Schaffung einer schlanken Lieferkette zu unterstützen, die die Gesamtbetriebskosten für den Lieferanten und für Timken minimiert, und zwar durch:
      1. Kundenorientierte Führung – Das Bestreben, die Bedürfnisse von Timken zu verstehen und vorherzusehen und proaktiv die Infrastruktur zu schaffen, um diese Bedürfnisse zu erfüllen.
        • Dazu gehören Innovation, Zusammenarbeit, Geschwindigkeit, Bestandsverwaltung und Kostenwettbewerbsfähigkeit.
      2. Exzellente Ausführung – Einwandfreie Lieferleistung ohne Unterbrechungen und ohne Qualitätsprobleme.
  2. 4.2 Die Bedürfnisse und Erwartungen interessierter Parteien verstehen
    1. Timken behält sich das Recht vor, bei Bedarf ein Vor-Ort-Audit durchzuführen, um die Konformität des Qualitätsmanagementsystems des Lieferanten oder die Wirksamkeit von Korrektur- oder Vorbeugungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Lieferanteneskalationen zu überprüfen. Alle derartigen Besuche werden von Timken genehmigt und organisiert.
      1. Lieferanten des Typs I müssen den Kunden von Timken, den Vertretern des Kunden, der Regierung oder den Aufsichtsbehörden das Recht einräumen, die Qualitätssysteme des Lieferanten auf dem Gelände des Lieferanten zu überwachen. Dazu können auch Besuche bei Unterlieferanten des Lieferanten gehören.
        1. Timken und seine Kunden können im Beisein des Lieferanten und auf dem Gelände des Lieferanten Unterlagen einsehen, die vertrauliche und geschützte Informationen des Lieferanten über das für Timken gefertigte Produkt enthalten.
        2. Timken und/oder seine Kunden können eine Prüfung der Anlage des Lieferanten und/oder des Unterlieferanten des Lieferanten durchführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Fertigungsprozesse und Dokumente, die bei der Fertigung der Produkte im Rahmen der Bestellung verwendet werden, um die Einhaltung der Anforderungen der Bestellung zu bestimmen
        3. Gegebenenfalls muss Timken eine Qualitätshistorie für das gesamte Produkt zur Verfügung gestellt werden. Die Qualitätshistorie muss alle Nachweisdokumente enthalten, die während der Fertigung des Produkts oder der Dienstleistung erstellt wurden.
    2. Die Lieferanten sind verpflichtet, den zuständigen Mitarbeiter von Timken Supplier Quality Development (SQD) rechtzeitig zu benachrichtigen, wenn ein bei der IATF registriertes Qualitätsmanagementsystem eines Lieferanten von der IATF oder einer anderen Organisation über einen besonderen Status (z. B. „New Business Hold – Quality“, „Need Improvement“, Q1-Widerruf) informiert wird.
    3. Die Begriffe in Anführungszeichen entsprechen der Definition im AECA („AECA“ unter 22 USC 2778) und in den ITAR („ITAR“ unter 22 CFR 120-130).
      1. Wenn der Lieferant Timken oder im Namen von Timken einen „Verteidigungsartikel“ oder eine „Verteidigungsdienstleistung“ bereitstellt, gilt Folgendes:
        1. Der Lieferant muss beim Directorate of Defense Trade Controls („DDTC“) des US-Außenministeriums registriert sein;
        2. Der Lieferant darf keiner „ausländischen Person“ (kein US-Bürger oder Ausländer mit ständigem Wohnsitz in den USA) den Zugriff auf technische Daten im Zusammenhang mit dem Verteidigungsgegenstand oder der Verteidigungsdienstleistung gestatten;
        3. Der Lieferant darf keine „Verteidigungsartikel“ oder „Verteidigungsdienste“ „exportieren“, es sei denn, der Lieferant hat zuvor eine Lizenz vom DDTC erhalten und Timken zuvor benachrichtigt;
        4. Ansonsten muss der Lieferant die ITAR und den AECA einhalten; und
        5. Der Lieferant stellt Timken von allen Kosten oder anderen Verbindlichkeiten frei, die sich aus der Nichterfüllung der oben genannten Verpflichtungen durch den Lieferanten ergeben.
    4. Gemäß dem Vertrag mit der US-Regierung und Auftragnehmern der US-Regierung unterliegt Timken den Anforderungen der Ergänzung zur Defense Federal Acquisition Regulation (DFARS) bezüglich der Beschaffung der unten genannten Artikel. Diese Anforderungen gelten, wenn sie in der Bestellung von Timken erforderlich sind.
      1. 252.225.7009 – Beschränkung des Erwerbs bestimmter Artikel, die Sondermetalle enthalten
      2. 252.225.7016 – Beschränkung des Erwerbs von Kugel- und Rollenlagern
    5. Timken erhält von der US-Regierung und Auftragnehmern der US-Regierung bewertete Aufträge für den Einsatz in der Landesverteidigung. Im Gegenzug ist Timken verpflichtet, Lieferanten von Artikeln, die zur Erfüllung dieser Aufträge benötigt werden, Prioritätsstatus zukommen zu lassen. Ebenso müssen Lieferanten, die bewertete Bestellungen von Timken erhalten, die Anforderungen des Defense Priorities and Allocations System, 15 CFR, Teil 700, erfüllen und den bewerteten Bestellungen die gebührende Priorität geben, um die erforderlichen Liefertermine einzuhalten.
    6. Die Geheimhaltungsvereinbarung von Timken muss von allen Lieferanten geprüft und unterzeichnet werden, die Zugang zu Material haben, das als geistiges Eigentum von Timken gilt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Timken.
  3. 4.3 Bestimmung des Umfangs des Qualitätsmanagementsystems
    1. Zulieferer von Timken müssen mindestens die neueste Version der ISO 9001:20xx-, AS9100D:20xx-, IATF 16949:20xx-Registrierung oder AS13100-Konformität einhalten und diese gegebenenfalls erwerben, soweit nicht anderweitig angegeben oder etwas anderes von Timkens Lieferanten-Qualitätsentwicklung genehmigt wurde (SQD).
    2. Wenn ein Lieferant von Timken nicht über ausreichende Ressourcen verfügt, um ein Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:20xx, AS9100D:20xx, IATF 16949:20xx-Registrierung oder AS13100-Konformität zu entwickeln, wird Timken SQD Audits vor Ort mithilfe der Lieferanten-Risikobewertung oder über eine Aktenprüfung durchführen, um Versäumnisse zu bewerten, Risiken zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zum Schutz von Timken und Kunden zu ergreifen.
    3. Typ-I-Lieferanten, die Produkte oder Dienstleistungen an Unterlieferanten vergeben, müssen den Unterlieferanten die geltenden Anforderungen in den Einkaufsdokumenten bereitstellen, einschließlich Schlüsselmerkmalen (wie auch immer benannt) und Material- oder Prozessanforderungen, soweit erforderlich.
  4. 4.4 Qualitätsmanagementsystem und seine Prozesse – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, soweit anwendbar

5.0 Führung

  • 5.1 Führung und Engagement – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, soweit anwendbar
  • 5.2 Richtlinie – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, soweit anwendbar
  • 5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse der Organisation – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, soweit anwendbar

6.0 Planung – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, soweit anwendbar

7.0 Unterstützung

  • 7.1 Ressourcen
    1. Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie alle geltenden staatlichen Gesetze und Vorschriften in vollem Umfang einhalten, um die Umwelt zu schützen und die Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität in ihren Gemeinden zu gewährleisten. Lieferanten müssen Gesetze und Vorschriften einhalten, die für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer gelten.
    2. Anormale oder schädliche Radioaktivitätswerte sind in keinem Material zulässig. Es dürfen auch keine schädlichen Elemente oder Zusatzstoffe enthalten sein, die in EU-, ISO- oder lokalen Normen aufgeführt sind, die solche Materialien zum Zeitpunkt der Lieferung an Timken verbieten.
    3. Lieferanten sind angehalten, Umweltmanagementsysteme wie ISO 14001:20xx zu definieren, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Ziele des Umweltmanagementprogramms des Lieferanten sollten sein:
      1. Verpflichtung zur Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Unternehmensrichtlinien in Bezug auf den Umweltschutz, um Umweltverschmutzung an ihrer Quelle zu verhindern, indem Emissionen, Abwässer und Abfälle bei der Gestaltung, dem Betrieb und der Wartung ihrer Anlagen minimiert werden.
      2. Engagement für Prävention, einschließlich Quellenreduzierung, Rückgewinnung, Wiederverwendung und Recycling. Wo möglich, Beseitigung negativer Umweltauswirkungen, die mit den Tätigkeiten und Produkten der Lieferanten verbunden sind.
      3. Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung, um das allgemeine Bewusstsein für Umweltanforderungen bei den Mitarbeitern zu schärfen und ein Verständnis für die Umweltauswirkungen ihrer täglichen Aufgaben zu fördern. Entwicklung der Fähigkeiten und Unterstützungsmechanismen, die zum Erreichen der Umweltpolitik, -ziele und -vorgaben des Lieferanten erforderlich sind.
  • 7.2 Kompetenz – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, soweit anwendbar
  • 7.3 Bewusstsein – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, soweit anwendbar
  • 7.4 Kommunikation – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, soweit anwendbar
  • 7.5 Dokumentierte Informationen
    • Lieferanten müssen entsprechende Unterlagen gemäß den Anforderungen des Lieferanten, des Unternehmens Timken oder der Aufsichtsbehörden aufbewahren (ISO 9001, AS9100D, AS13100 und IATF 16949, soweit anwendbar).
    • Der Lieferant muss Timken während der Konstruktion, der Fertigung, der Inspektion und der Prüfung entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen. Zu den Dokumenten gehören (soweit anwendbar) Konstruktionsunterlagen wie:
      • Design-Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (DFMEA)
      • Designvalidierungsplan und -bericht (DVP&R)
      • Qualitätsplanung / Erweiterte Produktqualitätsplanung (APQP) Statusbericht
    • Inspektionsdaten sind vom Lieferanten aufzubewahren und auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
    • Gegebenenfalls muss Timken eine Qualitätshistorie für das Produkt zur Verfügung gestellt werden. Die Qualitätshistorie muss alle Nachweisdokumente enthalten, die während der Herstellung, Verarbeitung oder Fertigung erstellt wurden.
    • Die Kontrolle und Vernichtung der Dokumentation gilt für Hersteller von Timken-Produkten, Dienstleister für Timken-Produkte, Labore, die Timken-Produkte testen und für unterstützende Berichte.
    • Leistungsnachweise für die Qualität, einschließlich Kontrollkarten, Inspektions- und Testergebnisse, müssen ab dem Jahr, in dem sie erstellt wurden, ein Kalenderjahr lang aufbewahrt werden.

Abschnitt 1: Dokumentierte Informationen (AS9100D- und AS13100-spezifisch)

  1. Lieferanten müssen über ein schriftliches Verfahren verfügen, das die Kontrollen beschreibt, die dafür sorgen, dass nur US-Bürgern Zugang zu ECI/OUO-Informationen und -Artikeln gewährt wird. Das schriftliche Verfahren muss mindestens die folgenden Bereiche adressieren:
    1. Zugangskontrolle
    2. Aufbewahrung
    3. Übertragung
    4. Vernichtung
  2. ALW (Flugzeugfahrwerke) Spezifische Anforderungen (AS9100D 7.5.3.2)
    1. ALW-Lieferanten sind verpflichtet, alle Aufzeichnungen für einen Zeitraum von mindestens elf Jahren ab dem Datum der letzten Lieferung aufzubewahren. Alle anderen Aerospace-Lieferanten sind verpflichtet, Aufzeichnungen auf unbestimmte Zeit aufzubewahren. Vor der Vernichtung von Aufzeichnungen muss der Lieferant Timken schriftlich um die Genehmigung zur Vernichtung der Aufzeichnungen bitten. Wenn die Entscheidung zur Vernichtung von Aufzeichnungen mitgeteilt wird, müssen die Aufzeichnungen auf eine Weise vernichtet werden, die sie mit geeigneten Mitteln unbrauchbar macht. Alle anderen Anforderungen der geänderten Notizen sind weiterhin anwendbar. Die in der Zeichnung oder Spezifikation geforderte Dokumentation muss eingehalten werden.

8.0 Betrieb

  • 8.1 Betriebsplanung und -kontrolle – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, soweit anwendbar
  • 8.2 Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen
    1. Abschnitt 1: Überprüfung der Bestellung
      1. Es liegt in der Verantwortung des Lieferanten, für jede von Timken erhaltene Bestellung eine Vertragsprüfung durchzuführen. Dazu gehört die Identifizierung von Timken-Druckschriften, -Standards und -Spezifikationen.
      2. Diese Anforderung muss durch eine der folgenden Methoden erfüllt werden:
        1. Wenn in der Bestellung die Überarbeitung von Druckschriften, Standards und Spezifikationen festgelegt ist, muss der Lieferant bestätigen, dass er über dieselbe Revision des in der Bestellung angegebenen Dokuments verfügt.
        2. Wenn in der Bestellung NICHT die Überarbeitungsversion der Druckschriften, Standards oder Spezifikationen definiert ist, muss der Lieferant bestätigen, dass er über die neueste Überarbeitungsversion dieser Dokumente verfügt. Diese Anforderung ist durch eine der folgenden Methoden zu erfüllen:
          1. Überprüfen Sie die Standards und Spezifikationen im TSN (Timken Lieferantennetzwerk – https://tsn.timken.com/supplierinfo.asp ) um die neueste Revision zu identifizieren.
          2. Für Lieferanten, die nicht in der Lage sind, ihre eigenen Timken-Druckschriften abzurufen, wenden Sie sich an Ihren Timken-Einkaufs-/Lieferantenqualitätsvertreter, um die Revision der Druckschrift zu bestätigen.
          3. Für Lieferanten, denen Zugriff zum Abrufen von Timken-Druckschriften mittels KBE (Wissensbasiertes Engineering) und TADA (Timken All Document Access)gewährt wird, übernimmt der Lieferant die Verantwortung, vor der Verarbeitung die aktuelle Version der Druckschrift zu prüfen.
    2. Abschnitt 2: Überprüfung der Bestellung (AS9100D und AS13100-spezifisch)
      1. Für Luft- und Raumfahrtanwendungen und -produkte verwendet Timken Transaktionscodes (T-Codes), um die Flow-Down-Anforderungen unserer Kunden festzulegen. Diese „T-Codes“ werden der Bestellung hinzugefügt und der Lieferant ist verantwortlich dafür, sie vor der Herstellung des Produkts zu überprüfen. Der Lieferant muss die neueste Version des Dokuments EGS-P0777 im TSN (Timken Lieferantennetzwerk) verwenden, um die Besonderheiten jedes „T-Codes“ zu bestimmen.
    3. Abschnitt 3: Überprüfung der Druckschriften
      1. Kontrollierte Teile sind Produkte mit Merkmalen, die in Zeichnungen normalerweise durch ein umgekehrtes Delta (∇) vor der Teile- und/oder Rohmaterial-Codenummer gekennzeichnet sind. Kontrollierte Teile können den sicheren Betrieb und/oder die Einhaltung behördlicher Vorschriften beeinträchtigen.
      2. Besondere Merkmale sind jene Produkt- oder Prozessanforderungen, Produkt- oder Prozessanforderungen, bei denen normalerweise zu erwartende Abweichungen die Passform, die Funktion oder die Fähigkeit zur Verarbeitung oder Herstellung des Produkts beeinträchtigen können. Besondere Merkmale werden in der Timken-Druckschrift oder in der Spezifikation angegeben. ‚KPC‘ oder eine Raute (◊) in der Nähe des Merkmals kennzeichnet normalerweise besondere Merkmale. Es können auch andere Bezeichnungen verwendet werden. Timken-spezifische Merkmale werden durch entsprechende Platzierung in der Nähe des Merkmals hervorgehoben.
      3. Anforderungen für Sondermerkmale bzw. spezifische Merkmale sind:
        1. Alle besonderen Merkmale müssen in einem Prozess mit einer oder mehreren speziellen Kontrollmethoden hergestellt werden.
        2. SPC ist die am häufigsten verwendete und bevorzugte spezielle Kontrollmethode.
        3. Um als gültig zu gelten, können Cpk-Werte erst berechnet werden, wenn ein stabiler und leistungsfähiger Prozess vorliegt.
        4. Cpk wird in der Regel aus Daten von 20 Produktionstagen berechnet; dazu werden mindestens 100 einzelne Proben- oder Datenpunkte benötigt.
        5. Der Cpk-Wert muss in Kontrollkarten vermerkt werden.
        6. Reaktionspläne für Signale, die außerhalb der Kontrolle sind, müssen auf der Karte angegeben werden. Sowohl die Teile als auch der Prozess müssen beschrieben werden.
          1. Siehe das AIAG SPC-Handbuch für Signale außerhalb der Kontrolle.
        7. Gelegentlich wird die Bezeichnung Besonderes Merkmal auf Eigenschaften wie Rohmaterial, Härte usw. angewandt, so dass die typische SPC nicht angewendet werden kann. In derartigen Fällen müssen Sie in Ihrem Qualitätskontrollplan die für diese Merkmale verwendeten speziellen Kontrollen angeben.
  • 8.3 Design und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen
    1. Abschnitt 1: APQP
      1. Auf Anfrage stellt der Lieferant dem Unternehmen Timken vor oder nach Erhalt eines Kaufvertrags einen Produktqualitätsplan zur Verfügung.
      2. Für jede Stufe von Produkt-/ Prozessdesign und -entwicklung, Produkt- und Prozessvalidierung und -verifizierung, Feedback, Bewertung und Korrekturmaßnahmen muss der Produktqualitätsplanungsprozess u. a. Folgendes umfassen:
        1. Erweiterte Produktqualitätsplanung
        2. Besondere Merkmale
        3. Machbarkeitsprüfungen
        4. Produktsicherheit
        5. Prozessfehlermöglichkeits- und Einflussanalyse
        6. Fehler/ Fehlersicherung
        7. Kontrollplan, der drei verschiedene Phasen abdeckt: Prototyp, Pre-Launch und Produktion
      3. Von Lieferanten, die für das Design von Typ-I-Material verantwortlich sind, wird erwartet, dass sie den DFMEA-Ansatz für robuste Designintegrität verwenden. Lieferanten, die von Timken generierte Designs verwenden, sind nicht für Design-FMEA-Aktivitäten verantwortlich, können jedoch an DFMEA-Planungsaktivitäten mit Timken teilnehmen.
      4. Während des Qualitätsplanungsprozesses oder der laufenden Ausführung bestehender Aufträge müssen Lieferanten sicherstellen, dass sich die Mitarbeiter ihres Beitrags zur Produkt- oder Dienstleistungskonformität, ihres Beitrags zur Produktsicherheit und zur FOD-Verhinderung bewusst sind. Timken-Anforderungen und Verweise auf seine technischen Spezifikationen müssen in die Planung der Produktherstellung oder -prozesse als Bestandteil des Qualitätsplans einbezogen bzw. dokumentiert werden.
      5. Lieferanten müssen Prozesse planen, implementieren und kontrollieren, die für den Lieferanten und das bereitgestellte Produkt geeignet sind, um die Verwendung gefälschter oder mutmaßlich Teile und die mögliche Einbeziehung in an Timken gelieferte Produkte oder Dienstleistungen zu verhindern.
    2. APQP (AS9100D-Anforderung)
      1. Die Stichprobeninspektion muss in Übereinstimmung mit der neuesten Fassung von ANSI/ASQC Z1.4 „Sampling Procedures and Tables for Inspection by Attributes“ erfolgen.
      2. Akzeptanzkriterien müssen vom Lieferanten definiert und bei Bedarf von Timken genehmigt werden. Für alle Stichproben muss die Akzeptanzschwelle null Fehler oder C=0 betragen.
    3. Abschnitt 2: Kontrollplan
      1. Alle an Timken gelieferten Produkte werden vom Lieferanten gemäß eines vereinbarten Kontrollplans geprüft. Liegt kein Kauf- oder Liefervertrag vor, muss der Lieferant die erforderlichen Inspektionsmethoden entwickeln, implementieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass das Produkt den Anforderungen von Timken entspricht.
      2. Der Lieferant führt prozessbegleitende und ausgehende Auditinspektionen bzw. Prüfungen in Übereinstimmung mit dem Produkt-/Prozesskontrollplan durch.
      3. Lieferanten müssen Timken, seinen Kunden, den Vertretern seiner Kunden, der Regierung oder den Aufsichtsbehörden das Recht einräumen, vor Ort beim Lieferanten zu überprüfen, ob die gekauften Produkte den festgelegten Anforderungen entsprechen. Der Lieferant darf eine derartige Überprüfung nicht als Beweis für eine effektive Qualitätskontrolle verwenden.
      4. Eine Überprüfung durch Timken, seine Kunden oder seine Kundenvertreter entbindet den Lieferanten nicht von der Verantwortung, akzeptable Produkte bereitzustellen, noch schließt sie eine spätere Ablehnung durch Timken oder seine Kunden vorbehaltlich der endgültigen Abnahme am Bestimmungsort.
      5. Ihr Kontrollplan erfordert die Zustimmung von Timken vor dem Genehmigungsprozess für Produktionsteile (PPAP). Diese Diskussion sollte bei den ersten Qualitätsplanungs-, APQP- oder Machbarkeitsbesprechungen beginnen. (IATF 8.2.3.1.1)
    4. Abschnitt 3: Prototyp (IATF-Anforderung)
      1. Der Zweck der Prototypenaktivität besteht darin, Produkte, Prozesse und Montagesysteme zusammenzubauen und zu testen und eine Validierung der Konformität, der Messung und der Konstruktion durchzuführen.
      2. Der Genehmigungsprozess für Prototypenteile (Für das Verfahren hier klicken) stellt sicher, dass Probleme mit Teilen der Komponente erkannt und behoben werden, um die Auswirkungen von Teileabweichungen auf die Konstruktion, die Bewertung, die Fertigung und die Montage zu minimieren.
      3. Lieferanten von Prototypenteilen müssen die unten aufgeführten Artikel ausgefüllt, dokumentiert und zur Prüfung verfügbar haben:
        1. Timken-Lieferantengarantie für Material für Prototypen
        2. Konstruktionsunterlagen.
        3. Inspektionsergebnisse und Inspektions- bzw. Prüfgeräte.
        4. Materialzertifizierung.
        5. Teilegewicht (Masse)/Serialisierungsinformationen.
    5. Abschnitt 4: PPAP (IATF 8.3.4.4)
      1. Der Einreichungs- und Genehmigungsprozess für gekaufte Produkte wird implementiert, um festzustellen, ob alle Design- und Spezifikationsanforderungen des gekauften Produkts von Timken-Lieferanten richtig verstanden werden, und um sicherzustellen, dass der Produktionsprozess des Lieferanten in der Lage ist, die technischen und Qualitätsanforderungen von Timken und dem Timken-Kunden zu erfüllen. Der Lieferant reicht die im Zuge der Machbarkeitsprüfung mit SQD ermittelten Unterlagen ein, wobei das Formular „Supplier PPAP/ISIR Submission Request“ zu verwenden ist.
      2. Zu den Einreichungsanforderungen gehören normalerweise Erstmusterteile; Designprüfung; dimensionales Layout; Leistungstestergebnisse; Materialzertifizierungen; Fähigkeitsstudien; Prozessablaufdiagramm; Design-FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse); Prozess-FMEA und ein Prozesskontrollplan des Lieferanten.
      3. Dieser Prozess folgt den internen Anforderungen von Timken und den Kunden Timkens gemäß der neuesten Version des Handbuchs AIAGProduction Part Approval Process (PPAP). Die Anforderungen für Benachrichtigung und Einreichung sind definiert durch AIAG , soweit vom Kunden nicht anderweitig angegeben. Spezielle kundenspezifische Anforderungen werden per Definition und Bedarf berücksichtigt.
      4. Um die Messfähigkeiten des Lieferanten, soweit angemessen und vom Qualitätsbeauftragten des Lieferanten definiert, vollständig zu verstehen, muss der Lieferant eine Messsystemanalyse (MSA) in Übereinstimmung mit der neuesten Version des AIAG-Handbuchs zur Messsystemanalyse durchführen.
      5. Timken-spezifische Anforderungen in Bezug auf Erstmusterteile und deren Identifizierung umfassen Folgendes:
        1. Die Muster müssen aus Produktionswerkzeugen stammen, die unter Produktionsbedingungen betrieben wurden.
        2. Muster müssen eindeutig identifiziert werden, damit eine Messkorrelation durchgeführt werden kann.
        3. Die Menge der Muster kann je nach Art des Produkts und Herstellungsprozess variieren.
        4. Produktionsmaterial und -prozesse.
        5. Analyse-/Entwicklungs-/Validierungsdokumentation (auf Anfrage).
        6. Soweit die Anzahl der Muster nicht in einem Standard oder einer Spezifikation von Timken festgelegt ist, können die folgenden Richtlinien verwendet werden:
          1. Von jedem Werkzeug zur Herstellung einzelner Teile sind mindestens 5 Muster (aus einem Produktionslauf von 300 Stück) erforderlich.
          2. Bei mehrteiligen Werkzeugen ist mindestens 1 Muster pro Kavität erforderlich.
      6. Den Lieferanten wird dringend empfohlen, mit ihrem Vertreter für die Lieferanten-Qualitätsentwicklung oder dem zuständigen Qualitätspersonal des Werks zusammenzuarbeiten, um zeitgerecht eine vollständige Genehmigung zu erhalten.
      7. Produktionsteile des Lieferanten dürfen nicht für den Versand an das Timken-Werk freigegeben werden, bis der Lieferant von Timken benachrichtigt wird, dass der PPAP für die Massenproduktion genehmigt oder vorläufig genehmigt wurde.
      8. Auf Anfrage des Lieferanten-Qualitätsentwicklungspersonals muss der Lieferant einen Safe-Launch-Prozess einrichten, der zur Validierung des Produktions-/ Prozesskontrollplans (PCP) dient und gewährleistet, dass alle versendeten Produkte die Erwartungen von Timken erfüllen.
  • 8.4 Kontrolle extern bereitgestellter Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
    1. Lieferanten müssen bereit sein, ihre gesamte Lieferkette zu identifizieren und entsprechend zu verwalten. Dazu gehören Rohmateriallieferanten oder -hersteller ebenso wie alle Lieferanten von Komponenten oder Verarbeitungen, die für an Timken gelieferte Produkte verwendet werden.
    2. Gegebenenfalls müssen Lieferanten alle Qualitätsanforderungen Timkens der gesamten Lieferkette auferlegen, die zur Herstellung der an Timken gelieferten Artikel genutzt wird.
  • Abschnitt 1: AS13100-Anforderung
    1. Der Lieferant muss über dokumentierte Methoden zur Fehlervermeidung und Prozesskontrolle in Übereinstimmung mit den Klauseln von SAE AS13100 verfügen, wie etwa, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, SAE AS13004 und SAE AS13006, soweit anwendbar.
  • 8.5 Produktion und Dienstleistungserbringung
    1. 8.5.1 Kontrolle der Produktion und Leistungserbringung
      1. NADCAP ist für spezielle Prozesse erforderlich (siehe AS9100D 8.5.1.2)
        1. Zu den Spezialprozessen zählen Wärmebehandlung, Schweißen, Plattieren, Passivieren, Beschichten, zerstörungsfreie Prüfung und Wirbelstrom. Bei Bedarf muss die Verwendung eines NADCAP-zertifizierten Lieferanten in Anspruch genommen werden, wenn spezielle Prozesse für Timken durchgeführt werden. Timken muss benachrichtigt werden, wenn der Anbieter die Nadcap-Akkreditierung verliert oder wenn es aufgrund eines von NADCAP/PRI durchgeführten Audits zu Feststellungen kommt.
    2. 8.5.2 Identifizierung und Rückverfolgbarkeit
      1. Bei Bedarf müssen Lieferanten eine angemessene Produktrückverfolgbarkeit nachweisen können. Spezifische Rückverfolgbarkeitsanforderungen werden identifiziert und bei der ersten Machbarkeitsprüfung sowie bei der Planung von Qualitäts- oder APQP-Meetings überprüft. Lieferanten für Timken müssen dokumentierte Methoden zur eindeutigen Identifizierung von Produkten, Chargen oder Losen einführen und aufrechterhalten, einschließlich der Produktkennzeichnung, soweit dies für Identifizierungs- oder Rückverfolgbarkeitszwecke erforderlich ist.
      2. Die auf den Versandetiketten angegebenen Los-/Chargennummern müssen eine Rückverfolgbarkeit ab Eingang und während aller Produktionsphasen beim Lieferanten, einschließlich des Versands an Timken, gewährleisten.
      3. Timken behält sich das Recht vor, einen Audit vor Ort durchzuführen oder eine angemessene, zeitnahe Dokumentation anzufordern, um die Konformität mit den Rückverfolgbarkeitsanforderungen zu überprüfen.
      4. Die Informationen zur Rückverfolgbarkeit müssen eine individuelle Rohmaterial-Schmelzennummer oder eine gleichwertige Nummer enthalten und mit dieser beginnen.
      5. Bei Luft- und Raumfahrt-, Hochgeschwindigkeitsbahn- und Windenergieprodukten darf ein Los oder eine Wärmebehandlungscharge nicht mehr als eine Materialschmelzennummer enthalten.
      6. Bei anderen Produkten darf ein Los oder eine Wärmebehandlungscharge nicht mehr als zwei Materialschmelzennummern enthalten, wenn die folgende Bedingung erfüllt ist.
        1. Um die maximale Größe des Loses oder der Wärmebehandlungschargen beizubehalten, kann ein Los oder eine Wärmebehandlungscharge das Ende einer Materialschmelze und den Beginn einer anderen aufweisen.
      7. Das Los oder die Wärmebehandlungscharge mit zwei Materialschmelzennummern muss als solche mit mehreren Materialschmelzennummern identifiziert werden.
    3. Abschnitt 1: Timken-Materialzertifizierungsdatenbank (MCD)
      1. Timken hat ein Materialzertifizierungssystem entwickelt, um die Kontrolle des eingehenden Materials zu verbessern. Lieferanten von Laufbahnen, Wälzkörpern und wärmebehandelten Haltern (Käfigen) müssen bei Bedarf die folgenden spezifischen Maßnahmen ergreifen, bevor sie lieferanteneigenes/gekauftes Material an ein Timken-Werk zur Herstellung unserer Produkte liefern. Alle Ausnahmen müssen schriftlich von der GMQ- oder SQD-Organisation von Timken genehmigt werden.
      2. Die Datenbank für Materialzertifizierung (MCD, Material Certification Database) wird verwendet, um zu verfolgen und zu überprüfen, ob der gesamte an Timken-Werke gelieferte Stahl eine genehmigte Chemie aufweist. Lieferanten sind verpflichtet, die Materialzertifizierungsdatenbank mit den entsprechenden unterstützenden Daten aus jeder Materialcharge zu füllen, die an alle Timken-Standorte weltweit verkauft bzw. von diesen in Empfang genommen wird.
          1. Alle Laufbahnen, Wälzkörper und wärmebehandelten Halter (Käfige) müssen von einer von Timken genehmigten Materialquelle bezogen werden.
          2. Jeder Lieferant muss Timken mindestens 48 Stunden vor Ankunft einer Lieferung in einem Timken-Werk ein Primärschmelzzertifikat übermitteln, und zwar auf folgende Weise:
              1. Gescannte Zertifikate per E-Mail an: ter-mfgtech@timken.com
              2. Materialzertifikate per Fax an: 001-330-458-6888

            Hinweis: Es werden nur Original-Schmelzenzertifikate akzeptiert. Zertifikate mit Bleistiftänderungen werden abgelehnt.

          3. Mit jeder Übermittlung müssen Lieferanten ein MCD-Einreichungsformular ausfüllen
            1. Das MCD-Einreichungsformular ist auf der Website des Timken Supplier Network unter http://tsn.timken.com
            2. erhältlich

            3. Um eine korrekte Übertragung der Daten zu gewährleisten, stellen Sie bitte sicher, dass die Kopie, die Sie per Fax oder E-Mail versenden, lesbar ist.

        Hinweis: Unser E-Mail-System akzeptiert nur Anhänge in Form der Dateitypen .jpg, .tiff, .pdf.

        1. Sobald das Zertifikat eingegangen ist, werden die Dokumente ausgewertet.
          1. Wenn die Materialzertifizierungsdaten nicht der entsprechenden Spezifikation entsprechen oder von einer nicht von Timken zugelassenen Schmelzquelle stammen, wird ein Qualitätsbeauftragter des empfangenden Werks darüber informiert, dass die eingegangene Materialcharge nicht konform ist, und er wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle aus diesem Material hergestellten Produkte bis auf weiteres zurückzuhalten. Hinweis: Sie werden über das MDC-System nicht über den Genehmigungsstatus benachrichtigt.
          2. Die neue Anforderung wird Ihren Lieferplan nicht verändern, es sei denn, es treten Probleme auf, die nicht den Anforderungen entsprechen.
          3. Verzögern Sie die Lieferung nicht, indem Sie auf die Bestätigung warten. Lieferanten werden nur benachrichtigt, wenn ein Problem vorliegt, das gelöst werden muss.
    4. 8.5.2 Identifizierung und Rückverfolgbarkeit (AS9100D-spezifisch)
      1. Der Verkäufer muss ein System zur Rückverfolgbarkeit der Lieferungen bis zu ihrer Quelle (einschließlich Unterlieferanten) nach Los, Charge, Wärmebehandlung, Schmelze und Teil einrichten und aufrechterhalten. Als Teil dieses objektiven Nachweises der Qualitätskontrolle und Akzeptanz muss der Lieferant Aufzeichnungen über die Rückverfolgbarkeit führen und diese Aufzeichnungen den Vertretern von Timken zur Verfügung stellen.
    5. Abschnitt 1: Acceptance Authority Media (AAM)
      1. Lieferanten müssen die AS9100D-Anforderungen hinsichtlich der Anwendung der Anforderungen für die Acceptance Authority Media (AAM) einhalten. Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass innerhalb ihrer Organisation und ihrer Lieferkette die Verwendung von AAM im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems klar definiert ist. Lieferanten müssen die Einhaltung der AAM-Anforderungen gewährleisten, indem sie ihre Prozesse und Lieferkette im Rahmen ihrer internen Auditaktivitäten bewerten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwendungsfehler, nicht zeitgemäße Verwendung, falsche Darstellungen und Schulungsmängel. Darüber hinaus soll diese Kommunikation die Bedeutung von ethischem Verhalten in ihrer täglichen Arbeit unterstreichen. Die Verwendung von AAM muss als persönliche Garantie für Compliance und Konformität betrachtet werden. Lieferanten müssen auf Anfrage von Timken in der Lage sein, den Nachweis der Kommunikation mit ihren Mitarbeitern und ihrer Lieferkette zu erbringen.
    6. 8.5.3 Eigentum des Kunden oder externer Anbieter – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, soweit anwendbar.
    7. 8.5.4 Konservierung
      1. Diskussionen über Produktionsversand- und Verpackungsanforderungen sollten während der APQP-Aktivitäten oder der Machbarkeitsprüfung beginnen. Alle Anforderungen müssen vor dem ersten Versand und der PPAP-Einreichung finalisiert werden.
      2. Alle bei der Produktherstellung verwendeten Materialien müssen den aktuellen Regierungs- und Sicherheitsauflagen für eingeschränkte, giftige und gefährliche Materialien entsprechen. Lieferanten dürfen keine Chemikalien liefern, die in der Liste der kontrollierten Substanzen aufgeführt sind (Für die Liste hier klicken). Lieferanten sind verpflichtet, bei PPAP-Einreichungen entsprechende Meldungen zu eingeschränkten oder meldepflichtigen Stoffen einzuhalten.
      3. Alle Materialien, die in Produkten von Timken verwendet oder in diese integriert werden, müssen den aktuellen behördlichen und Sicherheitsauflagen für eingeschränkte, giftige und gefährliche Materialien entsprechen sowie den umweltbezogenen, elektrischen und elektromagnetischen Aspekten, die für das Herstellungs- und Verkaufsland gelten. Ein Materialsicherheitsdatenblatt (MSDB) muss für alle Artikel im Sinne der geltenden Vorschriften eingereicht werden. Materialsicherheitsdatenblätter müssen am Annahmeort eingereicht werden.
      4. Ein oder mehrere Materialsicherheitsdatenblätter mit vollständiger Offenlegung müssen dem Annahmeort so schnell wie möglich nach der Machbarkeitsbesprechung und/oder dem Eingang einer Bestellung zur Genehmigung vorgelegt werden. Spätestens vor dem ersten Versand oder der PPAP-Einreichung müssen dem nutzenden Timken-Werk die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für alle Komponenten, Rohstoffe oder Produkte zur Verfügung gestellt werden.
      5. Die Genehmigung jedes Sicherheitsdatenblatts sollte so früh wie möglich bei der Produkteinführung eingeholt werden. Das Timken-Werk, das die Produkte verwendet, wird den Lieferanten benachrichtigen, wenn die Sicherheitsdatenblätter nicht akzeptabel sind. Wenn keine SDB-Informationen übermittelt werden oder keine Genehmigung eingeholt wird, wird die PPAP-Einreichung für die erste Lieferung möglicherweise nicht genehmigt.
      6. Lieferanten müssen bei Bedarf das internationale Materialdatensystem IMDS) verwenden.
      7. In einigen Fällen legt Timken „S“-Spezifikationen fest, um Versand- und Verpackungsanforderungen zu definieren. Anforderungen in einer „S“-Spezifikation gelten als Erweiterung der Bestellung und/oder Produktzeichnung/ Vereinbarung.
      8. Sofern keine alternativen Methoden schriftlich mit SQD oder dem Annahmeort vereinbart wurden, müssen alle Produktionslieferungen Folgendes enthalten bzw. muss ihnen vorangestellt werden:
        1. Materialzertifizierungen wie in allen geltenden Materialspezifikationen angegeben. (Referenz-MCD 8.5.2)
        2. Anwendbare SPC-Daten (Statistical Process Control) (für alle druckspezifischen besonderen oder kritischen Merkmale), sofern vom SQD oder vom Annahmeort keine anderen Anweisungen erteilt werden.
        3. Die Etikettierung bzw. Barcode-Etikettierung muss den einschlägigen AIAG-Richtlinien oder den werksspezifischen Anforderungen entsprechen.
      9. Timken-Lieferanten von Verpackungsausrüstung müssen möglicherweise Timken Smartflow nutzen, um sicherzustellen, dass die Verpackung den Branding- und Etikettierungsanforderungen von Timken entspricht. Wenden Sie sich an Ihren Timken-Vertreter, um die entsprechenden Anforderungen zu bestimmen.
    8. 8.5.4 Konservierung (AS9100D-spezifisch)
      1. Der Lieferant muss über ein Programm verfügen, um das Produkt während der Produktion und Handhabung vor Schäden durch Fremdkörper zu schützen. Die Mitarbeiter des Lieferanten sollten hinsichtlich der Prävention, Erkennung und Beseitigung von FOD geschult, qualifiziert und kompetent sein. Das FOD-Präventionsprogramm des Lieferanten sollte die Anforderungen von 9146 erfüllen
    9. Abschnitt 1: Regierungseigentum
      1. Zur Förderung der Erfüllung einer Bestellung kann Timken dem Lieferanten Regierungseigentum liefern. „Regierungseigentum“ ist Eigentum, das der US-Regierung gehört oder von ihr geleast wird oder von ihr erworben und in den Besitz eines Lieferanten überführt wird.
      2. Der Lieferant muss die Anforderungen von FAR 52.245-1 in Bezug auf jegliches Regierungseigentum einhalten, das dem Lieferanten im Zusammenhang mit einer Bestellung von Timken geliefert wird. Ohne das Vorstehende einzuschränken, darf der Lieferant ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Timken-Vertragsverwalters kein Regierungseigentum entfernen, umarbeiten, reparieren oder verschrotten.
    10. 8.5.5 Aktivitäten nach der Lieferung (AS9100D-spezifisch)
      1. Der Verkäufer muss einen Bericht über die gelieferten Endartikel oder Baugruppen aufbewahren und auf Anfrage vorlegen, der mindestens die folgenden Informationen enthält: Teilenummer, Revisionsbuchstabe, Teilename, Bestellnummer, Losnummer, Losmenge, Prüfmustergröße, Merkmale/ inspizierte und/oder getestete Parameter, Inspektionstestdaten, bestandene/ablehnte Menge nach Merkmal, Inspektions- bzw. Testdatum und Unterschrift/Stempel des Vertreters des Verkäufers für die Inspektion/ Prüfung.
    11. 8.5.6 Kontrolle von Änderungen
      1. Nach der Produktfreigabe dürfen Lieferanten ohne vorherige schriftliche Mitteilung und Genehmigung von Timken keine Änderungen jeglicher Art vornehmen. Lieferanten müssen dies auch zu einer Bedingung ihrer gesamten Lieferkette machen.
      2. Als Änderungen gelten Änderungen des Produktdesigns, der Produktspezifikation, der gekauften Teile, des Materials, der Dienstleister oder Anbieter, des Herstellungsorts, des Herstellungsverfahrens, der Verarbeitung, der Prüfung, der Aufbewahrung, der Verpackung, der Konservierung oder der Lieferung.
      3. Änderungen sind über das Timken-Qualitätsproblemmanagement (QIM) mitzuteilen. Dazu gehören Änderungen des Teiledesigns, des Materials, des Unterlieferanten, des Herstellungsortes oder des Verfahrens. Im Zweifelsfall wird Lieferanten empfohlen, das SQD-Team des Unternehmens oder ihren Vertreter für Beschaffung zu kontaktieren. Reichen Sie den Antrag bei Timken ein, um die Genehmigung zu erhalten, mit einem definierten Validierungsplan fortzufahren. Dieser Plan kann möglicherweise eine neue PPAP-Einreichung oder eine FAI (Erstmusterprüfung)
      4. beinhalten oder erfordern.

      5. Der Lieferant muss Timken im Voraus benachrichtigen und die Genehmigung für alle Design- oder Prozessänderungen einholen, die sich auf das für Timken hergestellte, verarbeitete oder gewartete Produkt auswirken.
      6. Die Änderungen werden nach ihrer Auswirkung bzw. dem nachteiligsten Effekt klassifiziert, entweder bei der späteren Verarbeitung eines Teils, bei seiner Handhabung oder bei seiner beabsichtigten oder vorhersehbaren Anwendung.
      7. Lieferantenänderungen können eingeleitet werden durch:
        1. Die Abteilung Technik von Timken
        2. Vom Kunden initiierte Änderung, die von den Ingenieuren oder der Marketingabteilung des Kunden an die Timken-Abteilung für Lieferantenqualitätsentwicklung (SQD) kommuniziert wird
        3. Die Abteilungen Einkauf und Lieferantenqualitätsentwicklung (SQD) von Timken
        4. Abteilung für Qualitätsförderung
        5. Timkens Produktionsstätte/Benutzer
        6. Lieferant
      8. Bei dauerhaften Änderungen bestimmt der Timken-Vertreter für die Lieferantenqualitätsentwicklung (SQD), ob ein neues Produktionsteil-Genehmigungsverfahren (PPAP) erforderlich ist, und informiert den Lieferanten entsprechend.
      9. Nach der Validierung und/oder der PPAP-Genehmigung wird der Produkt-/Prozessänderungsantrag des Lieferanten genehmigt oder abgelehnt und der Lieferant wird entsprechend informiert.
      10. In dieser Phase wird der Zeitplan für die schrittweise Einführung der genehmigten Änderung festgelegt und dem Lieferanten und allen interessierten Parteien mitgeteilt.
    12. Abschnitt 1: Änderungsgenehmigung
      1. Nach der Genehmigung durch Timken als qualifizierter Quelle durch Abnahme des ersten Artikels oder der ersten Charge darf der Verkäufer keine Änderungen an Design, Materialien oder Prozessen vornehmen, die die Akzeptanz (Abmessungen, Optik, Funktion, Haltbarkeit usw.) der an Timken zu liefernden Artikel beeinträchtigen könnten, ohne vorherige Benachrichtigung an Timken und Genehmigung durch Timken. Für die Zwecke dieser Klausel ist ein Prozess definiert als jedes Verfahren, System oder jede Vorgehensweise, die während der Herstellung oder Produktion eines Liefergegenstands verwendet wird (d. h. Bearbeitung, Entgraten, Wärmebehandlung, Löten, Reinigen, Endbearbeiten usw.). Beispiele für Prozessänderungen, die eine Benachrichtigung und Genehmigung des Kunden erfordern, sind folgende:
        1. Änderung der Inspektions- und/oder Prüfmethoden.
        2. Änderungen am Produkt oder an der Verarbeitung von Komponenten, die bei der Herstellung des Endprodukts verwendet werden, einschließlich der Komponenten, die vom Verkäufer oder einem Unterlieferanten hergestellt werden.
        3. Wechsel von Unterlieferanten.
        4. Produktion aus neuen oder modifizierten Werkzeugen, Matrizen und Formen einschließlich Ersatz (ausschließlich Werkzeuge mit kurzer Standzeit).
        5. Ein Wechsel des Produktionsstandortes.
        6. Ein spezieller Prozess ändert sich.
    13. Abschnitt 2: Erstmusterprüfung
      1. Bei der ersten Erstproduktion und beim ersten produzierten Artikel muss der Verkäufer nach der Übernahme einer Konstruktionsänderung eine umfassende Inspektion und Prüfung dieses Artikels durchführen und dokumentieren, um sicherzustellen, dass der Artikel allen Zeichnungs- und Spezifikationsanforderungen entspricht. Wenn Formen/Matrizen mit mehreren Kavitäten verwendet werden, ist für jede Kavität eine Erstmusterprüfung erforderlich.
      2. Eine erneute Erstmusterprüfung ist erforderlich, wenn:
        1. Eine wesentliche Design- oder Prozessänderung vorgenommen wurde, die sich auf den ursprünglichen ersten Artikel auswirkt und nur auf die von der Änderung betroffenen Merkmale anwendbar ist
        2. Der Artikel wurde ein Jahr lang nicht produziert
        3. Ein Wechsel des Produktionsstandortes.
      3. Der Bericht des Verkäufers muss mindestens Folgendes enthalten: Bestellnummer, Teilenummer, Revisionsstand, Teilename, Name des Verkäufers, Zeichnungsanforderungen (einschließlich Toleranzen), Methode zum Erhalt der Ergebnisse und die tatsächlichen Ergebnisse jeder Messung. Das/die für die Inspektion verwendete(n) Teil(e) muss/müssen beim Versand an Timken als „Teil(e) für die Erstmusterprüfung“ gekennzeichnet werden. Die Erstartikeldaten müssen, unabhängig vom Format, der ersten zu liefernden Sendung beiliegen.
    14. 8.6 Freigabe von Produkten und Dienstleistungen (AS9100D-spezifisch)Abschnitt 1: Konformitätszertifikat (C of C, Certificate of Conformance)
      1. Der Verkäufer muss für jede Lieferung im Rahmen einer Bestellung (oder für jeden angegebenen Artikel, wenn im Hauptteil der Bestellung bestimmte Artikel angegeben sind) ein Konformitätszertifikat erstellen und Timken vorlegen. Die Zertifizierung muss vom zuständigen Qualitätsbeauftragten des Verkäufers als Nachweis dafür unterzeichnet werden, dass das zu liefernde Produkt den angegebenen Anforderungen entspricht: d. h. Materialzertifizierungen, Prozessanforderungen, Lieferantenqualifikationsstatus, Hardwarequalifikation usw.
      2. Die für jeden Betrieb verwendeten und zertifizierten Sub-Tier-Spezifikationen müssen der aktuellen Revision gemäß Timken-Standard EGS-D0005 entsprechen und in EGS-D0005-A aufgeführt sein.
      3. Durch das Ausfüllen des Zertifikats werden die gemachten Zusicherungen, Garantien oder Zusagen weder geändert noch eingeschränkt, noch wird die Verpflichtung des Verkäufers, seine Leistungen strikt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Bestellung zu erbringen, in irgendeiner Weise beeinträchtigt.
      4. Es müssen mindestens die folgenden Informationen bereitgestellt werden: Name des Verkäufers, Liefermenge, Chargennummern/Datumscodes/Seriennummern (falls zutreffend), Timken-Teilenummer und Zeichnungsversion, Land, in dem das Teil hergestellt wurde, Timken-Bestellnummer und Version, und eine Erklärung, dass alle anderen geltenden Anforderungen, die in der Bestellung, den Zeichnungen oder Spezifikationen aufgeführt sind, erfüllt wurden.
    15. 8.7 Kontrolle fehlerhafter Produkte
      1. Nicht konformes oder abweichendes Produkt ist definiert als: Abweichung von Zeichnungsspezifikationen, Bestellanforderungen, Produkt- und Prozessspezifikationen oder -standards von Timken sowie Produkt- und Prozessspezifikationen und -standards der Branche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereiche Menge, Aussehen, Material, Metallurgie, Verpackung, Handhabung, Versand, Lieferung, Sauberkeit und Abmessungen. Gefälschte Teile werden als fehlerhaftes Material behandelt.
      2. Wenn der Lieferant ein fehlerhaftes Produkt bemerkt, nachdem das Produkt versandt, transportiert oder an Timken geliefert wurde, muss der Lieferant geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen abzumildern, einschließlich einer formellen, detaillierten Benachrichtigung an Timken.
      3. Die Benachrichtigung muss eine klare Beschreibung der Nichtkonformität enthalten, die je nach Bedarf folgende Angaben enthält: betroffene Teile, Teilenummern, Mengen und Daten der Lieferung oder des Transports. Auf Anfrage von Timken muss der Lieferant Informationen zur Rückverfolgbarkeit für Lose oder Chargen von Material oder Produkt bereitstellen.
      4. Der Bericht über abweichende Materialien (DMR, Discrepant Material Report) (Für das Verfahren hier klicken) wird verwendet, um den Lieferanten über Nichtkonformität, Abweichungen und/oder Ablehnungen zu informieren. Der DMR wird über Timkens Qualitätsproblemmanagement (QIM) per E-Mail direkt an den Lieferantenkontakt gesendet und kann von jedem Timken-Werk aus initiiert werden, das Material des Typs I erhält. Ein DMR kann bei Feststellung eines fehlerhaften Produkts eingeleitet werden. Der Lieferant kann aufgefordert werden, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
      5. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, innerhalb des angeforderten Zeitrahmens mithilfe von QIM direkt auf Lieferantenbeschwerden zu reagieren. Sofern in der Lieferantenbeschwerde nicht anders angegeben, wird die erste Antwort innerhalb von 30 Tagen erwartet.
      6. Wenn sich herausstellt, dass das Produkt eines Lieferanten gemäß Designanforderungen Material- und/oder Verarbeitungsfehler aufweist, wird das Produkt bzw. werden die Produkte sofort zurückgehalten. Timken und der Lieferant entscheiden, ob das Produkt überprüft werden kann, um Mängel aus dem zurückgehaltenen „Los“ zu beseitigen.
      7. Der Lieferant muss Timken auf Anfrage detaillierte Inspektionsanweisungen zur Verfügung stellen, um DMR- Untersuchungen zu unterstützen.
      8. Timken behält sich das Recht vor, alle Inspektionsmethoden zu genehmigen.
      9. Wenn sich herausstellt, dass die Inspektion allein den Mangel nicht erkennen kann, werden die Produkte an den Lieferanten zurückgesandt oder nach Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und Timken verschrottet. Timken wird alle Kosten ermitteln, die durch diese fehlerhaften Teile entstehen, und das Verfahren zur Rückerstattung der Lieferantenkosten mit dem Lieferanten einleiten.
      10. Wenn das gekaufte Produkt für eine dringende Produktion in einem Timken-Werk benötigt wird, muss der Lieferant ein Schnellinspektionsteam zur Inspektion in der Timken-Produktionsstätte zur Verfügung stellen oder sich (durch Vorlage einer Bestellung an den Dritten) mit der Inanspruchnahme eines externen Inspektionsdienstes einverstanden erklären, wobei die Servicekosten vom Lieferanten übernommen werden. In den meisten Fällen wird dem Lieferanten gegebenenfalls die Möglichkeit eingeräumt, die Sortiermethoden des betroffenen Timken-Werks zu wählen. Die Beauftragung eines Dritten mit der Sortierung fehlerhafter Produkte entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verantwortung für die Qualität oder Lieferung des Produkts.
      11. Timken ist berechtigt, alle notwendigen sicheren, zerstörenden und zerstörungsfreien Tests durchzuführen, um die Leistung des Produkts oder die Dienstleistungen des Lieferanten in vollem Umfang zu bewerten.
      12. Timken hat das Recht, die Dienste eines unabhängigen, nach 17025:20XX akkreditierten Prüflabors in Anspruch zu nehmen. Der Lieferant erstattet Timken die Kosten für diese Tests nur dann, wenn die Tests bestätigen, dass das Produkt oder die Dienstleistung fehlerhaft ist. Timken muss dem Lieferanten eine ordnungsgemäße Abrechnung der Inspektionsstunden vorlegen.
      13. Wenn festgestellt wird, dass das gekaufte Produkt aus anderen als den in den Konstruktionszeichnungen genannten Gründen fehlerhaft oder nicht konform ist, besprechen die beiden Parteien, ob Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
      14. Wenn Sofortmaßnahmen erforderlich sind, werden Inspektionskriterien festgelegt. Wenn keine Sofortmaßnahmen erforderlich sind, wird das Produkt des Lieferanten für die Verwendung in der Produktion mit einer ordnungsgemäßen Dokumentation der Anwendung des Abweichungsprozesses freigegeben.
    16. Abschnitt 1: Reaktionsfähigkeit der Lieferanten
      1. Timken überwacht mithilfe von QIM die Geschwindigkeit, die Pünktlichkeit und die Wirksamkeit von Korrektur- oder Vorbeugungsmaßnahmen und kann die Reaktion des Lieferanten als Input für die Vergabe zukünftiger Aufträge und die Überwachung der Leistung verwenden. (Siehe 9.1)
    17. Abschnitt 2: Vom Lieferanten kontrollierter Versand (CSI/CSII)
      1. Der Zweck des kontrollierten Versands besteht darin, einen strikten Prozess zu implementieren, der Timken vor dem Erhalt fehlerhafter Teile und/oder Materialien schützt.
        1. Kontrollierter Versand der Stufe 1 (CSI) – Kontrollierter Versand ist eine formelle Aufforderung von Timken an einen Lieferanten, einen zusätzlichen Inspektionsprozess zur Sortierung fehlerhafter Materialien einzurichten und gleichzeitig eine Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen durchzuführen. Der Prozess Kontrollierter Versand wird zusätzlich zu den normalen Kontrollen durchgeführt. Die aus dem Kontrollprozess des kontrollierten Versands gewonnenen Daten sind sowohl als Maß für die Wirksamkeit des Verfahrens zur Schadensbegrenzung als auch für die Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der anfänglichen Nichtkonformität von entscheidender Bedeutung.
        2. Kontrollierter Versand der Stufe 2 (CSII) – Beinhaltet die gleichen Prozesse wie der kontrollierte Versand der Stufe I mit einem zusätzlichen Inspektionsprozess, der von einem Dritten durchgeführt wird. Timken und der Lieferant vereinbaren einvernehmlich das Drittunternehmen und den Standort. Das Drittunternehmen muss mindestens nach ISO 9001:20xx zertifiziert sein.
      2. Basierend auf der Schwere des Problems bestimmt Timken, ob Stufe I oder Stufe II angemessen wäre.
    18. Abschnitt 3: MRB- Autorität (AS9100D-spezifisch)
      1. Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, sind der Verkäufer und/oder seine Unterlieferanten nicht befugt, „USE-AS-IS“, „REPAIR“, „STANDARD REPAIR“ PROCEDURES (SRPS)“ oder „NON-SRPS“ über ihren internen Materialprüfausschuss (MRB, Material Review Board) zu verarbeiten. Diese Dispositionen sowie Abweichungen und Anträge auf Ausnahmeregelungen, die eine MRB-Disposition erfordern, müssen Timken zur Genehmigung vorgelegt werden (dies gilt nicht für Nacharbeit oder Ausschuss). Der Verkäufer muss den Timken-Einkauf kontaktieren, um ein Freistellungsformular zu erhalten.

    9.0 Leistungsbewertung

    1. 9.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
      1. Der Lieferantenbewertungsprozess von Timken ist darauf ausgelegt, die Leistung der Lieferanten über einen längeren Zeitraum zu messen. Die Bewertung wird in regelmäßigen Abständen von einem funktionsübergreifenden Team durchgeführt, das normalerweise aus Mitarbeitern des Benutzerwerks, des Einkaufs, der Auftragsabwicklung und der Lieferantenqualitätsentwicklung (SQD) von Timken besteht. Bestimmte Lieferanten oder Lieferantenstandorte können nur anhand der von Timken festgelegten Liefer- und Qualitätsleistung bewertet werden. Die Bewertung konzentriert sich meistens auf fünf Leistungsbereiche:
        1. Qualität – Die Produktqualität erfordert die strikte Einhaltung von Einkaufs-, Transport-, Konstruktions- und Verpackungsspezifikationen – einschließlich Sauberkeit und konsistentem, zuverlässigem Service, um die Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Beispiele von Maßnahmen:
          1. Anzahl der DMRs
          2. PPM (Teile pro Million)
          3. Anzahl externer Beschwerden
          4. Gesamtkosten der Qualität
          5. Gewährleistungsansprüche und Feldrückläufer
        2. Lieferung – Pünktliche Lieferung (OTD, On-Time-Delivery) bedeutet, dass das richtige Material in der richtigen Menge am richtigen Ort und zum einvernehmlich vereinbarten Lieferzeitpunkt und -termin vorhanden ist. Als Liefertermin gilt der bestätigte bzw. erneut zugesagte Termin. Beispiele von Maßnahmen:
          1. OTD-Rate
          2. Abweichung der Bruttogesamteinnahmen von der fälligen Gesamtsumme/ durchschnittliche prozentuale Abweichung
          3. Expresslieferungen
          4. Durchschnittliche prozentuale Abweichung
        3. Kosten – Beispiele von Maßnahmen:
          1. Preisniveau
          2. Vertragliche Vereinbarung
          3. Versandkosten
          4. Zahlungsbedingungen
        4. Kundendienst:
          1. Rechnungsprobleme
          2. Die Fähigkeit des Lieferanten, auf Anfragen zu reagieren
          3. Die Fähigkeit des Lieferanten, korrekte Produktlinien und Freigaben sowie erhaltene Mengen bereitzustellen
        5. Kontinuierliche Verbesserung/ „Lean“:
          1. Kontinuierliche Verbesserungsaktivitäten
          2. Ideen zur Kostensenkung
          3. Entwicklung neuer Produkte
          4. Lieferanten-Lean-Arbeit mit den Werken, dem Einkauf und dem SQD, um Problemlösungen und Initiativen zur Kostensenkung voranzutreiben.
      2. Timken hat erkannt, dass bestimmte Prozesse und Vorgänge in unserem Zuliefererstamm, die für die Herstellung unseres Produkts erforderlich sind, Risiken bergen, die angemessen gemanagt werden müssen. Timken verfügt über Verfahren zur Bewertung des Risikoniveaus unserer Lieferantenbasis. Wenn wir im Laufe unserer Geschäftstätigkeit feststellen, dass ein Prozess oder Vorgang ein inakzeptables Risikoniveau aufweist, wenden wir uns direkt an den Lieferanten und teilen ihm spezifische Maßnahmen mit, die umgesetzt werden müssen, um das Risikoniveau auf ein beherrschbares Niveau zu bringen.
      3. Der Prozess der Lieferanteneskalation ist eine verstärkte Aktivität mit einem Lieferanten, die sich aus dessen anhaltenden Versäumnissen in den Bereichen Qualität, Lieferung oder Kosten ergibt. Eine Eskalation kann auch eingeleitet werden, wenn es erkennbare Trends gibt, die darauf hindeuten, dass die Qualitätssysteme bei einem Lieferanten möglicherweise überlastet sind oder sich verschlechtern. Die Eskalation der Lieferantenqualität ist die Methode, die von Timken SQD-Mitarbeitern verwendet wird, um Maßnahmen zu definieren, Lösungen zu finden und die Gesamtleistung des Lieferanten zu verbessern. Definition der Lieferanteneskalation, Konsequenzen und Zugangskriterien finden Sie unter dem folgenden Link: Prozess der Lieferanteneskalation.
        1. Die Eskalationsstufen variieren bis hin zur Benachrichtigung der Registrierstelle des Lieferanten bei anhaltenden systemischen Qualitätsproblemen oder der Erkenntnis, dass es im besten Interesse von Timken und dem Lieferanten sein könnte, die Geschäftstätigkeit einzustellen.
      4. Lieferanten müssen die Prozessleistung mithilfe geeigneter statistischer Techniken gemäß der neuesten Revision des Handbuchs AIAG Statistical Process Control überwachen. Die Bestimmung des Bedarfs basiert auf der Fähigkeit, die Prozessfähigkeit und die Produkteigenschaften zu kontrollieren und zu verifizieren. Die Verwendung von Qualitätsplanungsinstrumenten wie der Design-Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (DFMEA) und/oder der Prozess-Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (PFMEA) ist unerlässlich. Auf Anfrage des Timken-Personals muss der Lieferant Fähigkeitsdaten für die wichtigsten Merkmale vorlegen. Dem Lieferanten wird empfohlen, statistische Methoden zu verwenden, darunter:
        1. Messsystemanalyse (Gauge R&R-Studie)
        2. Vorausschauende Wartung
        3. Fehleranalyse
        4. Probenahme und (C=0)
        5. Methoden der Prozessanalyse und Kontrolldiagramme
        6. Regressionsanalyse – Varianzanalyse
        7. Andere grafische Methoden
    2. 9.2 Interne Revision
      1. Lieferanten müssen Erkenntnisse aus früheren Erfahrungen, Prozesskenntnissen oder anderen Quellen in die Qualitätsplanungsdokumentation einbeziehen.
      2. Die gewonnenen Erkenntnisse sind im gesamten Prozess der Qualitätsplanungsdokumentation als solche zu kennzeichnen und dem Timken-Personal auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
      3. Safe-Launch-Plan (SLP) wird implementiert, um die Produkt- und Prozessstabilität auf organisierte Weise zu überprüfen. SLP ist als Lernphase gedacht. Die gesammelten Daten werden überwacht und analysiert, und bei Bedarf werden Produkt- und Prozessanpassungen vorgenommen, wenn eine neue Produktion anläuft.
        1. Safe Launch ist je nach Bedarf für alle Vorproduktions- und Produktionsanforderungen zu verwenden, die einen Produktionsteil-Genehmigungsprozess (PPAP) erfordern und wann immer dies von einem Timken-Werk oder einem Timken-Kunden für Teile verlangt wird, die ein erhebliches Risiko darstellen. Safe Launch sollte nicht für abweichendes Material verwendet werden, das im Werk des Kunden eingeht.
        2. SLP wird in den folgenden Situationen empfohlen, falls angemessen.
          1. Prozess – neue, geänderte, verschobene oder neu ausgelagerte Prozesse.
          2. Produkt – neues, übertragenes oder geändertes Produkt.
          3. Lieferanten – neue Lieferanten oder bestehende Lieferanten für geänderte oder neue Produkte.
          4. Korrelationsaktivitäten – Korrelation von Prüf-, Inspektions- oder Messgeräten.
    3. 9.3 Managementbewertung – Keine zusätzlichen Anforderungen, verwenden Sie ISO9001/AS9100D, soweit anwendbar

    10,0 Verbesserung

    1. 10.1 Allgemeines
      1. Timken und seine Lieferanten streben nach Spitzenleistungen in der Fertigung und können bestimmte Timken-Einheiten und andere Unternehmen nach Beispielen für Best Practices überprüfen. Best Practices sind Geschäftsprinzipien, die häufig durch Benchmarking ermittelt werden und bessere Ergebnisse liefern. Den Lieferanten wird dringend empfohlen, sich mit diesen Konzepten vertraut zu machen und zu effektiven Praktikern der kontinuierlichen Verbesserung zu werden.
      2. Lieferanten müssen in der Lage sein, Bereiche zu bestimmen, die einer Korrektur und Verbesserung bedürfen:
        1. Qualitätsergebnisse
          1. Leistungsindikatoren für die Lieferantenqualität – z. B. ppm (Defekte in Teilen pro Million), Anzahl der Berichte über abweichende Materialien (DMRs) usw.
          1. Lieferung
            1. Pünktliche Lieferung, Lieferabweichungen usw.
        1. Kosten
          1. Preissenkung, Qualitätskosten usw.
          1. Service und Innovation
            1. Kontinuierliche Verbesserungsinitiative, Kapazitätsplanung, Rechnungsprobleme, Reaktionsfähigkeit auf Änderungsmitteilungen usw.
        2. Der Lieferant sollte in der Lage sein, alle Ziele mit den Anforderungen und Prioritäten von Timken in Zusammenhang zu bringen. Es ist sehr wichtig, den Umfang der zu untersuchenden Probleme oder Prozesse zu bestimmen. Der Lieferant sollte alle Lücken zwischen aktuellen Prozessen und den Anforderungen identifizieren, das Ausmaß der Lücken bestimmen und seine Bemühungen zur Minimierung und Beseitigung von Lücken mithilfe einer strukturierten Verbesserungsmethodik priorisieren.
        3. Kostensenkung ist ein integraler Bestandteil der Timken-Strategie, der sich auf Timkens Lieferanten auswirkt. Um ihre Wettbewerbsposition auf dem Markt zu erreichen und zu verbessern, müssen Timken und seine Lieferanten gezielte, systematische Methoden und Werkzeuge implementieren, um die Kosten der verkauften Produkte zu senken.
          1. Kostensenkungsziele können auf folgende Weise erreicht werden:
            1. Kostensenkungen durch Timken durch die Förderung langfristiger Vereinbarungen mit Lieferanten und Marktanalyse-Benchmarking.
            2. Implementierung, nach Timken-Genehmigung, durch Lieferanten interner Qualitätsverbesserungsprogramme, Wertentwicklung und Wertanalysemethodik.
            3. Entwicklung gemeinsamer Kostensenkungen für Timken-Lieferanten auf der Grundlage einer Überprüfung der Lieferanten- und Kundenpreise, Lieferarten und Kennzahlen der Geschäftsleistung.
            1. Empfohlene Techniken von Timken, die zur Kostenreduzierung eingesetzt werden könnten:
              1. 8D-Problemlösung
              2. Kaizen-Philosophie
              3. Wertanalyse/Wertentwicklung
              4. 5-S-Prinzipien
              5. 5-Why-Analyse
              6. Sieben Qualitätswerkzeuge
              7. Brainstorming
              8. Benchmarking
              9. Lückenanalyse funktionsübergreifender Teams
              10. Fehler – Fehlersicherung
              11. VA/NVA-Wertschöpfung/Nicht-Wertschöpfung (Lean)
          1. 10.2 Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
            1. Timkens Erwartung ist null Defekte.
            2. Um dieses Qualitätsniveau zu erreichen, sind leistungsfähige Prozesse in Kombination mit statistischen Prozesskontrolltechniken und dem Einsatz fehlersicherer Methoden erforderlich.
            3. Wenn mögliche Ursachen für die Nichtkonformität ermittelt werden, muss der Lieferant im Prozess Lösungen einsetzen, um diese Nichtkonformitäten zu verhindern oder zu erkennen. Diese Lösungen müssen unabhängig von den Eingriffen des Bedieners sein.
            4. Lösungen sollten als integraler Bestandteil des Prozesses konzipiert und installiert werden, um eine falsche Einstellung eines Elements (z. B. die richtige oder die umgekehrte Position), Defekte des Elements, der Maschine oder des Standards zu verhindern oder zu erkennen, wodurch eine weitere Verwendung unmöglich gemacht wird.
          2. Abschnitt 1: 8D-Prozess
              1. Timken erkennt den 8D-Prozess zur Problemlösung an. Insbesondere bei der Lösung eines nicht-konformen (diskrepanten) Produkts mithilfe des Qualitätsproblemmanagement (QIM)- Systems von Timken.
              2. Hierbei handelt es sich um einen disziplinierten, achtstufigen Problemlösungsprozess und ein Berichtsformat. Diese Methode ist auch auf Initiativen zur kontinuierlichen Verbesserung anwendbar.
                1. Nutzen Sie den Teamansatz (Wird im 3D-Prozess verwendet)– Stellen Sie eine Schlüsselgruppe von Personen mit Prozess-/Produktkenntnissen zusammen, weisen Sie Zeit, Autorität und Fähigkeiten in den erforderlichen technischen Disziplinen zu, um das Problem zu lösen und Korrekturmaßnahmen umzusetzen. Die Gruppe muss einen designierten Champion haben.
                2. Beschreiben Sie das Problem – Spezifizieren Sie das interne/externe Kundenproblem, indem Sie in quantifizierbaren Begriffen das Wer, Was, Wann, Wo, Warum, Wie, Wie viele (5W, 2H) für das Problem identifizieren.
                3. Implementieren und überprüfen Sie vorläufige (Sofort)-Maßnahmen (Wird im 3D-Prozess verwendet)– Definieren und implementieren Sie Sofortmaßnahmen, um die Auswirkungen des Problems von allen internen/ externen Kunden zu isolieren, bis Korrekturmaßnahmen umgesetzt werden. Überprüfen Sie die Wirksamkeit der Sofortmaßnahme.
                4. Definieren und überprüfen Sie die Grundursachen (Wird im 3D-Prozess verwendet)– Identifizieren Sie alle möglichen Ursachen, die erklären könnten, warum das Problem aufgetreten ist. Isolieren und überprüfen Sie die Grundursache, indem Sie jede mögliche Ursache anhand der Problembeschreibung und der Testdaten prüfen. Identifizieren Sie alternative Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Grundursache.
                5. Überprüfen Sie die Korrekturmaßnahmen (Wird im 3D-Prozess verwendet)– Bestätigen Sie quantitativ, dass die ausgewählten Korrekturmaßnahmen das Problem für den Kunden lösen und keine unerwünschten Nebenwirkungen verursachen. Definieren Sie gegebenenfalls Notfallmaßnahmen, die auf einer Risikobewertung beruhen.
                6. Implementieren Sie permanente Korrekturmaßnahmen– Definieren und implementieren Sie die besten dauerhaften Korrekturmaßnahmen. Wählen Sie fortlaufende Kontrollen, um sicherzustellen, dass die Grundursache eliminiert wurde. Überwachen Sie die langfristigen Auswirkungen und ergreifen Sie gegebenenfalls Notfallmaßnahmen.
                7. Verhindern Sie Rückfälle– Ändern Sie die Managementsysteme, Betriebssysteme, Vorgehensweisen und Verfahren, um ein erneutes Auftreten dieses und aller ähnlichen Probleme zu verhindern.
                8. Beglückwünschen Sie das Team/ Read Across– Würdigen Sie die gemeinsamen Anstrengungen des Teams.

            Prozess derKostenrückerstattung
            Timken kann gegebenenfalls die Kosten zurückfordern, die entstehen, wenn ein Lieferant die festgelegten Erwartungen nicht erfüllt. Die Ausstellung eines 8D-DMR im Quality Issue Management (QIM) kann den Rückerstattungsprozess einleiten. Timken kann zusätzliche Kosten über das Lieferanten-Rückbuchungsverfahren oder durch direkte Verhandlungen mit dem Lieferanten wiedergewinnen.

            1. Der Lieferant muss die implementierten Korrekturmaßnahmen und Kontrollen auf ähnliche Prozesse, Dienstleistungen oder Produkte anwenden (Read Across), um die Ursache einer möglichen Nichtkonformität in anderen Bereichen zu eliminieren.
          3. 10.3 Kontinuierliche Verbesserung
            1. Der Lieferant sollte eine Philosophie der kontinuierlichen Verbesserung fördern und umsetzen, die einen nachhaltigen Ansatz zur Erzielung wettbewerbsfähiger Spitzenleistungen in den für den Geschäftserfolg entscheidenden Bereichen durch konsequente Anwendung bewährter Methoden und Prozesse bietet. Timken erkennt, dass das Timken-Qualitätsmanagementsystem (TQMS) Elemente enthält, die eine Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung bilden. TQMS Supplier Fundamentals bietet einen systematischen Ansatz, der Lieferanten dabei unterstützt, fehlerfreie Produkteinführungen, Null-Fehler-Qualität und ein höheres Maß an Kundenzufriedenheit zu erreichen und so eine kontinuierliche Prozessverbesserung zu ermöglichen. TQMS Supplier Fundamentals ergänzt das Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten durch die Anwendung von Werkzeugen zur Fehlerreduzierung, zur Steigerung der Produktivität und zur Sicherstellung eines geschlossenen Feedbackkreislaufs.
              1. Die TQMS-Elemente für Lieferanten umfassen:
                1. Zertifizierung des Qualitätssystems
                2. RPN-Reduktionsmethodik
                3. Standardarbeit
                4. Standardschulung
                5. Mehrschichtige Prozessaudits
                6. Kontrolle von fehlerhaftem Material
                7. Verifizierung der Fehlersicherung
                8. „Fast Response“
              2. Diese Methoden und Prozesse müssen in der gesamten Organisation des Lieferanten eingesetzt werden, um die Qualität, Lieferung, den Service und die Kosten der Produkte des Lieferanten zum Nutzen seiner Kunden und Mitarbeiter kontinuierlich zu verbessern.
              3. Der Lieferant sollte die Funktionen erfüllen, die für die kontinuierliche Verbesserung von entscheidender Bedeutung sind, und zwar durch:
                1. Kontinuierliche Verbesserung des eigenen Handelns und der Ressourcenverteilung.
                2. Beratung der Mitarbeiter über Ziele und Aufgaben.
                3. Schaffung eines Umfelds, das eine offene Kommunikation fördert.
                4. Unterstützung aller Mitarbeiter und aller Bemühungen zur Prozessverbesserung, wobei allen Mitarbeitern entsprechende Schulungen angeboten werden.
              4. Weitere empfohlene Werkzeuge, die bei der Umsetzung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses helfen, sind:
                1. Benchmarking
                2. Brainstorming
                3. Pareto-Analyse
                4. 5-Why-Analyse
                5. Affinitätsdiagramm
                6. Arbeitsblatt zur Einbindung
                7. Kosten-Nutzen-Analyse
                8. Ursache-Wirkungs-Diagramme
                9. Prozessfähigkeit/-leistung
                10. Prozesskartierung