Verpflichtung zur Chancengleichheit 

Alle Mitarbeiter und Bewerber sind entsprechend ihrer indivudellen Qualifikationen, Kompetenzen, Erfahrungen und anderer Beschäftigungsstandards gleich zu behandeln. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität, Rasse, Religion, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Abstammung, Alter, Körperbehinderung, sexueller Ausrichtung, Kriegsveteranen- oder Militärstatus oder anderer rechtlich geschützter Zustände wird nicht geduldet.